Mitgliederversammlung – Jahreshauptversammlung

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Liebe Mitglieder,

wie in jedem Jahr, ist es laut Satzung erforderlich, die Jahreshauptversammlung mit Rechenschaftsbericht des Vorstandes und einigen wichtigen Beschlüssen für die Geschäftsführung im ersten Quartal des Jahres durchzuführen. Deshalb hat der Vorstand beschlossen, diese Mitgliederversammlung am 31.1.2024 in der Drogenmühle Heidenau durchzuführen.

Im Namen des Vorstandes lade ich alle Mitglieder hierzu recht herzlich ein. Bedenken Sie bitte, dass die Versammlung nur beschlussfähig ist, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Machen/macht Sie/Ihr also bitte Ihre/Eure Teilnahme unbedingt möglich, damit der Verein handlungsfähig bleibt. Sollte die Mitgliederversammlung 17:00 Uhr nicht beschlussfähig sein gilt die Einladung ab 17:30 als erneute Einladung wegen Beschlussunfähigkeit der ersten Sitzung. In diesem Falle werden Beschlüsse dann mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Diese Situation möchten wir aber gerne vermeiden, damit nicht einige wenige Mitglieder über den Weg des gesamten Vereins entscheiden. Auch das hat etwas mit Demokratie und ehrenamtlichen Engagement zu tun.

Ich freue mich also darauf, möglichst viele von Ihnen/Euch am Freitag, den 31.1.2025 in der Drogenmühle Heidenau begrüßen zu können.

Eine Anmeldung ist möglich, aber nicht erforderlich! Jedes Mitglied der Vereins ist eingeladen!

Horst Alheit
Vorsitzender

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